18. Juni 1916

19160618_arbeitsnachweise_342

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Juni 1916

Arbeitsnachweise sind zu führen, auch im Sinne der heimkehrenden Soldaten.

    –  Schaffung kommunaler Arbeitsnach-
weise. Nach einer soeben erlassenen Bundes-
ratsverordnung können die Landeszentral-
behörden oder die von ihnen bezeichneten
Behörden, Gemeinden oder Gemeindever-
bände verpflichten, öffentliche unparteiische
Arbeitsnachweise zu errichten und auszu-
bauen, sowie zu den Kosten solcher von
anderen Gemeinden oder Gemeindeverbän-
den errichteten Arbeitsnachweise beizutragen.
Die Behörden können Anordnungen über
die Errichtung und den Betrieb solcher Ar-
beitsnachweise treffen. Die Anordnung ist
besonders im Interesse einer schnelleren und
sachgemäßen Unterbringung der heimkehren-
den Krieger zu begrüßen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (18. Juni 2016). 18. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/cqoy


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.