Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Dezember 1916
Stellungnahme zur veröffentlichten Verurteilung wegen Vergehens gegen die Lebensmittelrationierung
Zur Aufklärung!
Ueber die im Kreisblatt vom vorigen Samstag
amtl. bekanntgegebene Bestrafung meiner Frau sei mit-
geteilt, daß diese Bestrafung nur erfolgt ist, weil sie
jemanden für eine Woche Mehl im voraus verkauft hat.
Sistig, den 11. Dezember 1916.
Albert Völler.