Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Dezember 1916
Verurteilungen wegen Vergehen gegen die Lebensmittelrationierungen
Bekanntmachung.
Durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichtes
Gemünd vom 26. September 1916 wurde
a) die Ehefrau Baptist Gehlen in Schöneseiffen
wegen Vergehens gegen § 6 Ziffer 2 des
Höchstpreisgesetzes in Verbindung mit der Bundes-
ratsbekanntmachung über die Regelung der
Butterpreise vom 22. Oktober 1915 und der
Bekanntmachung des Reichskanzlers über die
Festsetzung der Grundpreise für Butter vom
24. Oktober 1915 zu 100 M[ark] Geldstrafe, im
Unvermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe von
20 Tagen,
b) die Ehefrau Albert Völler in Sistig wegen
Vergehens gegen §§ 1, 3 und 10 der Anord-
nung für den Kreis Schleiden, betreffend die
Regelung des Verbrauchs von Brot und Mehl
vom 20. März 1915 zu 10 M[ark] Geldstrafe,
im Unvermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe
von 2 Tagen rechtskräftig verurteilt.
Schleiden, den 30. November 1916.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.
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Kreisarchiv Euskirchen (9. Dezember 2016). 9. Dezember 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cqo8