28. Oktober 1916

28101916-speisekartoffeln

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Oktober 1916

Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln

Vermischtes.
Schleiden, 26 Okt[ober]. Die Regelung der Ver-

sorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln hat nach
einer Bekanntmachung des Reichskanzlers nach dem
Grundsatze zu erfolgen, daß sie bis zum 15. August 1917
nicht mehr als 1 ½ Pfund Kartoffeln für den Tag
und Kopf der Bevölkerung durchschnittlich verwendet
werden dürfen. Der Kartoffelerzeuger kann auf
den Tag und Kopf bis 1 ½ Pf[un]d Kartoffeln seiner
Ernte für sich und für jeden Angehörigen seiner Wirt-
schaft verwenden. Im übrigen ist der Tageskopfsatz
auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln mit der Maßgabe
zur Festsetzung gelangt,  daß der Schwerarbeiter eine
tägliche Zulage bis 1 Pfund Kartoffeln erhalten kann.

Die Verfütterung von Kartoffeln an Schweine und
Federvieh, die nach der Bekanntmachung vom 23. Sep-
tember 1916 zugelassen war, ist jetzt nur noch ge-
stattet für Kartoffeln, die nach ihrer Größe und Be-
schaffenheit weder als Speise- noch als Fabrikkartoffeln
verwandt werden können. Verfütterung an andere
Tiere als an Schweine und Federvieh ist nur erlaubt,
wo Schweine und Federvieh in der Wirtschaft über-
haupt nicht oder nur in einem so geringen Umfange
gehalten werden, daß sich eine angemessene Verwertung
der für Speise- und Fabrikzwecke ungeeigneten Kar-
toffeln nicht ermöglichen läßt. Besonders ist
hervorzuheben, daß unverlesene Kartoffeln
nicht verfüttert werden dürfen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (28. Oktober 2016). 28. Oktober 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cqmk


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