Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1916
Der Einzelhandel in Solingen soll den zu erwartenden behördlichen Maßnahmen zum Stromsparen durch freiwillige Einschränkungen z.B. bei der Schaufensterbeleuchtung schon jetzt entsprechen
Weniger Licht.
Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.), Solingen schreibt uns:
Verordnungen über die Einschränkung des Lichtverbrauches stehen
bevor; im Regierungsbezirk Düsseldorf sind die behördlichen Maß-
nahmen noch vor dem Erlaß der in Vorbereitung befindlichen
Bundesratsverordnung zu erwarten. Die von den Ladenbesitzern
schon freiwillig vorgenommene Einschränkung des elektrischen Strom-
verbrauchs muß daher noch weiter ausgedehnt werden, unsere In-
dustriebetriebe, auch die Solinger, leiden bereits unter der beschränk-
ten Lieferungsfähigkeit des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes.
Das darf nicht sein, unsere industriellen Betriebe müssen voll in
Tätigkeit bleiben, dazu beizutragen, ist jeder Ladenbesitzer in der
Lage, indem er freiwillig sich Beschränkungen im Stromverbrauch auf-
erlegt, besonders in der Schaufensterbeleuchtung. Die zu erwartenden
Zwangsmaßnahmen werden um so empfindlicher sein, je weniger die
Geschäftswelt diesem Rate folgt. Bestimmt zu erwarten ist im Re-
gierungsbezirk Düsseldorf das Verbot der Beleuchtung der Geschäfte
und Schaufenster vor 8½ Uhr morgens. Verzichte also jeder
schon vorher auf die Beleuchtung während dieser Zeit. Auch abends
kann die Schaufensterbeleuchtung noch mehr eingeschränkt werden.
Auch in dieser Hinsicht sind Maßnahmen bestimmt zu erwarten, wobei
die Samstage und die freigegebenen Sonntage vor Weihnachten
jedenfalls ausgenommen werden.
Für uns in Solingen handelt es sich in der Hauptsache darum,
den elektrischen Stromverbrauch einzuschränken.
In der Gasversorgung sind wir ja von der Kohlenzufuhr unab-
hängig, da wir Ferngas beziehen, daß am Orte der Kohlengewinnung
erzeugt wird.
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Stadtarchiv Solingen (30. November 2016). 30. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cqm0