24. November 1916

bast_24_11_b

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. November 1916

Ein weitere Geschichte der kreativen Täuschungen der Kriegslebensmittelindustrie

                     „Gewürzige Kraftsuppe“.
auch ein neues Erzeugnis der Kriegslebensmittelindustrie,
wurde von dem Kaufmann Richard Rüdersdorf in Voh-
winkel hergestellt und in Masse, besonders in Städten mit
großer Arbeiterbevölkerung, in den Handel gebracht. R.
„machte“ früher in Installationsartikeln. Als der
Bedarf darin im Laufe des Krieges immer mehr nachließ,
wurde er –  nach bekannten Mustern –  Lebensmittel-
fabrikant. Da dazu immerhin Fachkenntnisse erforderlich
sind, diese ihm aber ganz und gar abgingen, half er sich in der
Weise, daß er von anderen Leuten schon auf den Markt gebrachte
Kriegserzeugnisse, wie „Gemüsekraftsuppe“ und „Kraftbrüh-
(Bouillon)Würfel“ aufkaufte, zerkleinerte und mit Kartoffel-
mehl und etwas Maismehl sowie etwas Muskatblüte ver-
mengte. Wahrscheinlich fügte er auch noch Salz hinzu. Was


dann herauskam, nannte er „gewürzige Kraftsuppe“. Jedes
Paketchen, angeblich ausreichend für drei bis vier Teller Suppe,
wurde an die Händler für 20 Pf[enni]g geliefert und von diesen an
das Publikum für 25 Pf[enni]g weiterverkauft. Nach einer von ihm
selber ausgestellten Berechnung soll der Herstellungspreis
19½ Pf[enni]g betragen haben, so daß er an jedem Paketchen nur
½ Pf[enni]g verdient hätte. Dieser Berechnung hat man nicht nach-
gehen können, weil zur Nachprüfung auf ihre Richtigkeit mehrere
Sachverständige erforderlich gewesen wären. Aus diesem
Grunde war gegen ihn nur Anklage wegen Täuschung des
Publikums erhoben worden, nicht auch wegen übermäßiger
Preissteigerung. Die Täuschung wurde darin erblickt, daß er
dem Zeug den Namen „ gewürzige Kraftbrühe“ gegeben hat, auf
den es nach seiner Zusammensetzung nicht den geringsten An-
spruch machen konnte. Großen Absatz hatte er u[nter] a[nderem] in
Solingen gefunden, und das hiesige Nahrungsmittel-
amt, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, alle neuen Lebens-
mittelerzeugnisse sofort auf ihren Wert zu untersuchen, hatte
alsbald Strafantrag gestellt. Nach dem Gutachten des hiesigen
Nahrungsmittelchemikers hat man es nur mit einer Streckung
von Gemüsekraftsuppe zu tun, die nur eine Verschlechterung,
keineswegs eine Verbesserung bedeutet. Das Elberfelder
Schöffengericht verurteilte R. zu 100 Mark Geldstrafe. Es kam
dem Angeklagten zugute, daß ihm ein großer Profit nicht nach-
gerechnet werden konnte. Der Amtsanwalt hatte 1000 Mark
Geldbuße beantragt-
   Man darf jedenfalls dem rührigen Leiter unseres
Nahrungsmittelamtes dankbar sein, daß er die jetzt auftauchen-
den Schwindelpräparate so aufmerksam verfolgt und Leute, wie
diesen Installationsmann, sofort am Kanthaken kriegt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (24. November 2016). 24. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cqld


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.