17. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. November 1916

Ein Elberfelder Kaufmann produzierte aus Kartoffelmehl und einigen Zusatzstoffen ein Produkt, welches er unter großem Aufwand als Gulaschtunke verkaufte. Vorrangig Arbeiterfamilien bzw. ärmere Menschen, zum Beispiel aus Solingen, fielen auf diesen Schwindel herein. Dem Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamt fiel der Betrug auf, sodass der Fall nun vor das Elberfelder Schöffengericht kam, wo der Angeklagte zu einer hohen Geldstrafe von 3000 Mark und der Zeitungsveröffentlichung des Falls verurteilt wurde.

      Gulaschwürfel vor Gericht.
   Eine höhere Leistung im Nahrungsmittelschwindel sind die
„Gulaschwürfel, Marke Gulaschkanone“, die der
Kaufmann Walter Siepmann von Elberfeld hergestellt und
unter marktschreierischer Reklame auch in unserer Gegend in
Massen in den Handel gebracht hat. Das Stück kostete 15 Pf[enni]g,
und nach den Versicherungen des Siepmann war das neue Er-
zeugnis geradezu Hervorragendes. Ein einziger Würfel,
so stand auf jedem geschrieben, sollte ausreichen zur Herstellung
einer „schmackhaften Gulaschtunke für eine Kartoffelmenge für
3 bis 4 Personen“. Die Würfel sollten sich zur Verwendung
besonders an fleischfreien Tagen eignen. Die Reklame verfehlte
ihren Zweck nicht, das neue Kriegserzeugnis wurde in großen
Mengen an Ladenbesitzer verkauft und von diesen weiter-
empfohlen. Käufer waren zumeist arme Leute. Wenn sie aber
gehofft hatten, für ihr Geld wenigstens etwas Gulaschähnliches
zu bekommen, dann haben sie eine große Enttäuschung erlebt.
Die größten Absatzgebiete des „Fabrikanten“ waren Städte mit
starker Arbeiterbevölkerung. So bezog beispielsweise eine ein-
zige Firma in Solingen innerhalb weniger Monate für
annähernd 3000 Mark solcher Würfel. Das Solinger
Nahrungsmittelamt war es dann auch, das zuerst hinter die
Sache hakte und Anzeige gegen Siepmann erstattete. Die


Untersuchung hatte nämlich ergeben, daß das neue Erzeugnis
in der Hauptsache aus Kartoffelmehl, etwas Ge-
würz, 25 Prozent Salz und etwas Farbstoff be-
stand. Dieser Farbstoff war das einzige, das ungefähr
nach Gulasch aussah. Irgendwelchen Nährwert
hatte das Zeug nicht. Wie die Sachverständigen in der
gestrigen Verhandlung vor dem Elberfelder Schöffengericht
aussagten, haben die Verbraucher ihre Kartoffeln nur mit ge-
färbter Kartoffelbrühe begossen. Der Amtsanwalt be-
antragte gegen Siepmann 300 Mark Geldbuße, das Gericht
hielt aber mit Rücksicht darauf, daß gerade die ärmere Be-
völkerung durch den Schwindel ausgebeutet worden ist, eine
solche Strafe für viel zu gering, erachtete die zehnfache Geld-
strafe für angebracht und erkannte auf 3000 Mark Geld-
strafe, sowie auf Veröffentlichung des Urteils in mehreren
Zeitungen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (17. November 2016). 17. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cqkp


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