Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1916
Klagen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der städtischen Arbeiter Solingens
Solingen. Lohn- und Arbeitsverhältnisse
der städtischen Arbeiter. Die teuren Zeitverhältnisse
treiben alle, die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind, dazu,
ihr Einkommen zu verbessern. Diese Umstände haben auch
unser Stadtverordnetenkollegium veranlaßt, vor einiger Zeit
den städtischen Beamten und Arbeitern Teuerungszulagen zu
gewähren. Die Höhe der Zulage bei den Arbeitern richtet sich
nach der Kinderzahl und beträgt bei 3 Kindern 7 Mark
wöchentlich. Bei den steigenden Lebensmittelpreisen genügt
diese Zulage nicht mehr. Sie muß erhöht werden. Der Stun-
denlohn der Arbeiter, die bei der Kartoffelabfuhr beschäftigt
sind, beträgt 50 bis 55 Pfennig. Bei zehnstündiger Arbeitszeit
kommt also ein Wochenlohn von 30 bis 33 Mark heraus. Hierzu
kommt die Teuerungszulage von 7 Mark. Das normale Ein-
kommen beläuft sich also auf 37 bis 40 Mark bei einer Familie
von 5 Köpfen. Das Einkommen wird durch die Ueberstunden
und die Sonntagsarbeit, die jetzt geleistet wird, um etwas er-
höht. Während aber in den Privatbetrieben für Ueberarbeit
ein besonderer Lohnzuschlag bezahlt wird, erhalten die städti-
schen Arbeiter nur den einfachen Lohnsatz. Hier wäre der
Punkt, wo die Stadt eine Verbesserung eintreten lassen könnte.
Auch in der Art der Lohnzahlung könnte eine Aenderung zum
Vorteil der Arbeiter eintreten, ohne daß der Stadt irgend-
welche Kosten erwachsen. Bisher erfolgte die Auslöhnung am
Samstagmittag um 12 Uhr. Die Hausfrau erhielt den Lohn
früh genug, um ihre Einkäufe bewerkstelligen zu können. In
den letzten Wochen aber wird um 2 Uhr nachmittags ausge-
löhnt, so daß der Arbeiter erst Samstagabend seiner Frau
den Lohn geben kann. Man sollte, wie es bei uns schon seit
Jahren in den Privatbetrieben üblich ist, Freitags den Lohn
ausbezahlen.
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Stadtarchiv Solingen (16. November 2016). 16. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cqkn