16. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1916

Um für die Kriegsindustrie und die Lebensmittelversorgung mehr Güter bewegen zu können, wird der Güterverkehr für private Waren eingeschränkt, man kann Fracht nur noch mit einee Sondergenehmigung der Elberfelder Eisenbahndirektion versenden.

     Einschränkung des Güterverkehrs.
   Um die Wagengestellung für Lebensmittel und für Sen-
dungen der Kriegsindustrie zu verbessern und unbedingt sicher-
zustellen, sind folgende Anordnungen erforderlich geworden:
   1. Frachtstückgut wird für die Tage vom 16. bis
einschließlich 18. d[ieses] M[ona]ts zum Versand nicht ange-
nommen; Lebensmittel nur als Eilgut.
   2. In nächster Zeit werden von den Güterabfertigungen
außerdem Bestellungen auf bedeckte Güterwagen nur für
Militärgut und Privatgut für die Militärverwaltung, sowie
für Speise- und Saatkartoffeln, für Brotgetreide, Mehl und
andere Nahrungsmittel angenommen. Wagenbestelllungen für
andere Sendungen werden nur mit Bescheinigung unseres
Wagenbureaus – Verwaltungsgebäude – der Eisenbahn-
direktion in Elberfeld, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 20, angenom-
men. Solche Bescheinigungen werden nur in dringenden Fällen
erteilt.
   Diese in das Wirtschaftsleben tief eingreifende Maßnahme
konnte zur Sicherstellung der Wagengestellung für obige Zwecke
leider nicht vermieden werden.


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