2. Oktober 1916

1916-10-02-01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. Oktober 1916

Das Beschlagnahmeverbot für Zwetschgen wurde aufgehoben.

Hilden, 2.Okt. Das Beschlagnahmeverbot für
Zwetschen ist nach einer Anordnung des Kriegsministe-
riums mit Wirkung vom 1. Oktober einschließlich ab
aufgehoben worden. Der Handel mit Zwetschen ist von
nun ab frei. Die gesetzlichen Höchstpreise von 10 Mark
pro Zentner für den Erzeuger und 25 Pfennig pro Pfund
beim Kleinverkauf bleiben bestehen. Für Aepfel muß,
da der Marmeladenbedarf hiervon noch nicht annähernd
gedeckt ist, die Beschlagnahme zugunsten der Marmeladen-
fabriken weiter bestehen bleiben.


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