3. Januar 1917

19170103_eisenbahngueterverkehr_519

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Januar 1917

Neue Gebühren sind im Eisenbahngüterverkehr zu beachten.

    –  Eisenbahngüterverkehr. Am 1. Janu-
ar 1917 treten Gebühren für die Anweisung
des Absenders, das Gut von einem Dritten
zur Beförderung anzunehmen, und für be-
stimmte Anweisungen des Empfängers in
Kraft. Die Gebühr beträgt bei Stückgut
50 Pf. bei Wagenladungen 3 M für die
Frachtbriefsendung. Mit Wirksamkeit vom
gleichen Tage werden Vordrucke für diese
Anweisungen aufgelegt und von den Eilgut
und Güterabfertigungen abgegeben; ein erst-
maliger Bedarf bis zu 5 Stück kann auch
von dem „Rechnungsbureau (Drucksachen-
lager) der Königlichen Eisenbahndirek-
tion Hannover“ bezogen werden. Nähere
Auskunft geben die Eisenbahneilgut- und
Güterabfertigungen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (3. Januar 2017). 3. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cqg4


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