18. September 1916

1916-09-18

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. September 1916

Anordnung des Kriegsministeriums für die Beschlagnahmung von Pflaumen und Äpfel zur Mus- und Marmeladenfabrikation.

Hilden, 18.Sept. Sämtliche stellv. General-
kommandos haben auf Anordnung des Kriegsministeriums
die Beschlagnahme von Pflaumen undAepfel
für die Mus- und Marmeladenfabrikation zur Versorgung
des Heeres und der Zivilbevölkerung mit Marmelade be-
fohlen. Das Mus zum Brotaufstrich ist angesichts der
Fettknappheit von entscheidender Bedeutung. Nur ein
verhältnismäßig kleiner Teil der Haushaltungen kann
sich den Bedarf durch Selbsteinkochen sichern. Für die
Mehrzahl der Bevölkerung, ebenso wie für das Heer, muß
der Vorrat durch Fabriken beschafft werden. Bei der
Knappheit an Nahrungsmitteln ist der Verbrauch von
frischen Pflaumen und Aepfeln außerordentlich gestiegen,
sie werden vielfach unreif geerntet und von den Haus-
frauen zum Einkochen aufgekauft. So nützlich das vom
Standpunkt des Einzelhaushaltes ist, so muß doch die Ge-
fahr vermieden werden, daß von den Fabriken für das
Heer und für den Massenverbrauch zu wenig verarbeitet
wird und dann Mus und Marmelade nicht bis zum näch-
sten Sommer, sondern etwa nur bis Januar oder Fe-
bruar ausreichen. Die bisherigen Ankaufsergebnisse der
Marmelade-Industrie, die dem Kriegsernährungsamt in
voriger Woche vorgelegen haben, haben ergeben, daß kaum
ein Zehntel der für Heer und Bevölkerung unbedingt
nötigen Mengen angekauft waren. Der Industrie, wie
im vorigen Jahre, den Ankauf zu beliebigen Preisen frei-
zustellen, hätte neue unerträgliche Preistreibereien hervor-
gerufen. Die Festsetzung von Höchstpreisen für den Groß-
und Kleinhandel genügt, wie die Erfahrungen bei den
Pflaumen ergeben haben, nicht, um die zur Marmeladen-
herstellung nötigen Obstmengen zu sichern. Es war Ge-
fahr im Verzuge, wenn nicht ein unheilbarer Schaden ge-
schehen sollte. Deshalb ist die erwähnte militärische An-
ordnung ergangen. Der Verbraucher für den eigenen Haus-
halt des Erzeugers wird durch die Beschlagnahme nicht ge-
troffen, der Verkauf darf aber bis auf weiteres nur
an die von dem Kriegsernährungsamt zugelassenen Auf-
käufer für Marmeladenfabriken erfolgen, die unter Aufsicht
des Kriegsernährungsamtes die Erzeugnisseherzustellen
und zu amtlich festgelegten Preisen im Laufe des Jahres
an die Heeresverwaltung und die Bevölkerung zu liefern
haben. In solchen Bezirken, deren Gesamterzeugung an
Aepfeln und Pflaumen so gering ist, daß der Aufkauf für
Fabriken nicht angeht, ist, damit nichts verdirbt, der
Handel zu den vorgeschriebenen Höchstpreisen freigeben.
Für feine Obstsorten, die für die Fabriken nicht in Betracht
kommen, ergehen besondere Vorschriften. Zu der Beschlag-
nahme, deren Nachteile für die alsbaldige Versorgung der
Haushaltungen klar sind, haben sich die verantwortlichen
Stellen nur schwer entschlossen; sie mußte geschehen, weil
die Sicherung einigermaßen ausreichenden Brotaufstrichs
für die Zeit bis zum nächsten Sommer allen anderen
Interessen vorgehen muß und weil diese Sicherung ohne
Beschlagnahmen nicht erreicht werden kann.

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (18. September 2016). 18. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cqg0


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.