Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Januar 1917
Bekanntmachung zur Biereinschränkung
Biereinschränkung.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, dass die Brauereien der nachgenannten Verbände
wegen der ganz geringen Zuteilung von Braugerste durch die Reichsregierung gezwungen sind, die
Abgabe von Bier an ihre Kundschaft erheblich einzuschränken. Eine noch weitere Einschränkung
ist nicht ausgeschlossen.
An die Bevölkerung richten wir die ernste Bitte, die dringende Notwendigkeit der unabwend-
baren Massnahme nicht zu verkennen und auf die gegebenen Verhältnisse die gebotene Rücksicht
zu nehmen.
Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien zur Förderung ihrer
gewerblichen Interessen, G. m. b. H., Dortmund
Vereinigung Rheinischer Brauerei-Verbände, Cöln.
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