Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. September 1916
Bekanntmachung über das Ausfuhrverbot von Äpfeln und Pflaumen wegen der Beschlagnahmung zur Marmeladenherstellung
Bekanntmachung.
Der Bedarf an Obst zur Marmeladeherstellung für
Heer und Bevölkerung ist bei weitem noch nicht ge-
deckt. Die Beschlagnahme des Obstes muß daher
auch weiter streng durchgeführt werden. Ausfuhrer-
laubnis für Aepfel und Pflaumen aus dem Kreise
Schleiden kann nicht mehr bewilligt werden, weil die
mit der Verfügung über das beschlagnahmte Obst be-
auftragte Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und
Marmeladen, Telegrammadresse “Kriegsobst, Berlin”‘
für jede angemeldete Obstmenge sofort telegraphisch
Verladeanweisungen erteilt, sodaß Verderbsgefahr aus-
geschlossen ist.
Schleiden, den 27. September 1916
Der c[ommissarische] Königliche Landrat,
Graf v. Spee, Regierungsrat.