Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. September 1916
Der durch die Einschränkung der Arbeitszeit eingetretene Lohnausfall in der Schuhwarenindustrie, soll durch eine Unterstützung, gezahlt von Reich, Bundesstaat und Arbeitgeber, ausgeglichen werden.
Hilden, 12. Sept. Im Hinblick auf die in
der Schuhwarenindustrie notwendig gewordene Ein-
schränkung der Arbeitszeit von wöchentlich 60 Stunden
auf 40 Stunden erleiden die beteiligten Arbeiter einen
erheblichen Lohnausfall. Vom Reiche ist deshalb Vorsorge
für eine Unterstützung in der Weise getroffen worden,
daß das Reich drei Sechstel, der betreffende Bundes-
staat zwei Sechstel und der Arbeitgeber ein Sechstel trägt.
Die Durchführung der getroffenen Maßnahmen ist bereits
in Angriff genommen worden. Die beteiligten Stadtver-
waltungen ermitteln zunächst die Betriebe, die vier oder
mehr Arbeiter beschäftigen.