Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. September 1916
Für die Beschaffung von Wintervorräten an Kartoffeln und Heizvorräten sind Gehaltsvorschüsse zu gewähren. Das haben die Minister der Finanzen und des Inneren angewiesen.
Hilden, 8. Sept. Die Minister der Finanzen
und des Inneren haben die ihnen nachgeordneten Be-
hörden ermächtigt, den unterstellten Beamten und ständi
gen Arbeitern in Staatsbetrieben zur Beschaffung eines
Wintervorrats an Kartoffeln und Heizmaterial auf An-
trag einen Gehalts- (Lohn-) Vorschuß zu gewähren. Die
Vorschüsse sollen einen Monatsbetrag des Gehalts (Lohns)
nicht übersteigen und nicht über die Höhe des für diesen
Zweck tatsächlich aufgewandten und deshalb beim Antrag
nachweisenden Betrages hinausgeben.
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Stadtarchiv Hilden (8. September 2016). 8. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cqem