8. September 1916

1916-09-08-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. September 1916

Für die Beschaffung von Wintervorräten  an Kartoffeln und Heizvorräten sind Gehaltsvorschüsse zu gewähren. Das haben die Minister der Finanzen und des Inneren angewiesen.

Hilden, 8. Sept. Die Minister der Finanzen
und des Inneren haben die ihnen nachgeordneten Be-
hörden ermächtigt, den unterstellten Beamten und ständi
gen Arbeitern in Staatsbetrieben zur Beschaffung eines
Wintervorrats an Kartoffeln und Heizmaterial auf An-
trag einen Gehalts- (Lohn-) Vorschuß zu gewähren. Die
Vorschüsse sollen einen Monatsbetrag des Gehalts (Lohns)
nicht übersteigen und nicht über die Höhe des für diesen
Zweck tatsächlich aufgewandten und deshalb beim Antrag
nachweisenden Betrages hinausgeben.


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