31. Dezember 1916

19161231_Stenographie_516

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Dezember 1916

Im privaten Feldpostverkehr ist die Stenographie verboten.

   Stenographie im Feldpostverkehr. Wie
der Staatssekretär des Reichspostamts einer
stenographischen Zeitschrift in Düsseldorf
mitgeteilt hat, ist die Stenographie (auch
Debatten- oder Redeschrift) nach jedem Sy-
stem im Feldpostverkehr außer bei den an
deutsche Heeres- und Marineangehörige in
der Türkei gerichteten und von ihnen her-
rührenden Sendungen nach wie vor zugelas-
sen. Im privaten Postverkehr mit den be-
setzten Gebieten dagegen ist die Anwendung
der Stenographie nicht gestattet.


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