12. November 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. November 1916

Vier junge Frauen wurden in Spich zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie einen Kriegsgefangenen beherbergt hatten.

   Spich, b. Wahn. Vier Arbeiterinnen von
hier im Alter von 16 bis 22 Jahren, darunter
drei Schwestern, hatten einen kriegsgefangenen
Franzosen über Nacht in ihrem Zimmer beher-
bergt und wurden deshalb wegen verbotenen
Verkehr mit Kriegsgefangenen unter Anklage
gestellt. In der Verhandlung vor dem Außer-
ordentlichen Kriegsgericht für den Bereich der
Festung Köln behaupteten die Mädchen zwar,
der Franzose sei ohne ihr Vorwissen in ihrem
Zimmer gewesen; jedoch sprechen alle Umstände
sehr gegen diese Annahme, zumal da auch ein
Bild des Gefangenen und Briefe von ihm an
die Mädchen in deren Zimmer aufgefunden
wurden. Das Kriegsgericht hielt denn auch für
erwiesen daß die Mädchen den Franzmann mit
Vorbedacht versteckt hielten; mit Rücksicht auf die
„Schamlosigkeit des Verhaltens der Mädchen,
das der Würde der deutschen Frau geradezu
hohnspricht“, wurde die älteste der Schwestern
zu zwei Wochen Gefängnis, die jünger[e]n zu drei
Tagen, die vierte Zimmerbewohnerin zu fünf
Tagen Gefängnis verurteilt.


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