Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Oktober 1916
Informierung der Postscheckkunden über die Änderung des Zahlkartenverkehrs.
– Der Zahlkartenverkehr vom Felde ist
auf die Genehmigung der zuständigen Mi-
litärbehörden im Kriegsgebiete von Deutschen
eingerichteten Marketender- und sonstigen
Wirtschaftsbetriebe einschließlich der Feld-
buchhandlungen ausgedehnt worden. Zur
schnelleren Abwickelung von Zahlungen em-
pfiehlt sich für die Postscheckkunden bei
Lieferungen an diese Betriebe ihren Sen-
dungen Zahlkarten beizufügen, auf denen
die Kontonummer, der Name und Wohnort
des Postscheckkunden sowie der Name des
Postscheckamts vorgedruckt sind.