27. September 1916

19160927_Obstbeschlagnahme_434

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916

Bei der kriegsbedingten Beschlagnahme von Äpfeln und Pflaumen können für Privatpersonen keine Ausnahmen gemacht werden.

       – Ablehnung der Ausnahmen, betr.
Pflaumen- und Apfelbeschlagnahme. Beim
Kriegsernährungsamt gehen so viele Anträge
auf Bewilligung von Ausnahmen von den
Bestimmungen der militärischen Beschlag-
nahme von Pflaumen und Aepfel oft für
ganz kleine Mengen zu, daß es nicht mög-
lich ist, alle Anfragen schnell zu beant-
worten. Grundsätzlich müssen, wie das
Kriegsernährungsamt bekannt gibt, alle
Ausnahmen zugunsten von Privatpersonen
abgelehnt werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (27. September 2016). 27. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cqc4


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