Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916
Walnussbaumholz war ein hervorragendes Material zur Herstellung von Gewehrschäften. Deswegen wurden Regularien aufgestellt, die eine private Rodung nur in Ausnahmefällen genehmigten.
– Das Gouvernement der Festung Cöln
gibt bekannt, daß die Genehmigung zum
Fällen stehender Walnußbäume bis auf
weiteres nur noch ausnahmsweise in drin-
genden Fällen, z. B. bei Neu- und Erweite-
rungsbauten erteilt wird. Die Ankaufsbe-
rechtigungsscheine des stellvertretenden Ge-
neralkommandos des 8. Armeekorps für Nuß-
baumholz haben in Zukunft nur noch Gültig-
keit für bereits gefällte oder nach vorstehen-
der Beschränkung noch zu fällende Nußbäume
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Stadtarchiv Troisdorf (27. September 2016). 27. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cqc2