Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. September 1916
Nachdem Äpfel und Pflaumen beschlagnahmt wurden, werden die Preise für Aufkäufer veröffentlicht.
– Die Preise für Aepfel und Pflaumen.
(Nach der Beschlagnahme). Amtlich wird
mitgeteilt: Die Preise der auf die militärische
Anordnung für Marmeladenzwecke beschlag-
nahmten Pflaumen und Aepfel sind durch
Anweisung an die zum Ankauf ermächtigten
Aufkäufer wie folgt geregelt: Für Haus-
zwetschen gilt der bestehende Erzeugerhöchst-
preis von 10 Mark. Für Wirtschaftsäpfel,
zu denen auch die geschüttelten und abge-
fallenen Aepfel der Tafelsorten gehören,
wird bis 7,50 Mark für den Zentner gezahlt.
Für Fabrik- und Wirtschaftsäpfel wird nach
Beendigung des Einkaufs für die Marme-
ladenversorgung ein allgemeiner mäßiger
Höchstpreis festgesetzt werden. Die Marme-
ladenpreise werden später so niedrig festge-
setzt werden, wie es bei den derzeitigen Ein-
standspreisen irgend angeht. Die Unmöglich-
keit, anders als durch Beschlagnahme den
Marmeladenbedarf zu decken, ist, wie noch-
mals betont wird, durch die in den meisten
Teilen Deutschlands und in den besetzten
Gebieten nur geringe Apfelernte und durch
die stark gesteigerte Kauflust der wohl-
habenden Bevölkerung hervorgerufen. Durch
letztere wäre bei der Knappheit an Ware
ohne Beschlagnahme die Versorgung der
ärmeren Bevölkerung mit Marmelade un-
möglich gemacht worden. Die Verwendung
im Haushalt zum Frischverbrauch, zum Ein-
kochen und zur Mostherstellung für den
eigenen Bedarf des Erzeugers bleibt nach
wie vor unbeschränkt.
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Stadtarchiv Troisdorf (22. September 2016). 22. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/cqby