Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. September 1916
Zulassung von Fahrrädern für den Straßenverkehr
Bekanntmachung
über die Zulassung von Fahrrädern zum Verkehr.
Die Anträge auf Zulassung von Fahrrädern zum
Verkehr werden oft unmittelbar an das stellv. Ge-
neralkommando eingereicht. Die Prüfung der Anträge
kann nur durch die örtlichen Polizeibehörden (Bürger-
meisterämter) erfolgen, wo sie mit den Radfahrkarten
einzureichen sind. Alle Anträge, welche nicht bei der
Polizeibehörde eingereicht werden, müssen unberück-
sichtigt bleiben.
Schleiden, den 8. September 1916
Der Königliche c[ommissarische]Landrat,
Graf von Spee, Regierungsrat