Kreisarchiv Euskirchen, Extrablatt vom Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18.September 1916
Beschlagnahmung der Ernte von Äpfel, Zwetschen und Pflaumen
Unterhaltungsblatt und Anzeiger (amtl. Kreisblatt)
Redaktion, Druck und Verlag von F. W. Braselmann in Schleiden
Ausgegeben Schleiden, den 18. September 1916.
Bekanntmachung.
Zur Sicherstellung des andernfalls gefährdeten Bedarfs des Heeres und der Bevölkerung an Marmelade
und Mus wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit auf Grund des §9 des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand vom 4. Juli 1851 in Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914 folgendes
bestimmt:
§ 1
Die gesamten, noch nicht im Kleinhandel befindlichen Aepfel, Zwetschen
und Pflaumen werden, auch soweit sie noch nicht geerntet sind, beschlag-
nahmt. Der Absatz darf nur an Personen erfolgen, die einen mit dem
Stempel des Kriegsernährngsamtes versehenen Ausweis mit sich führen.
§ 2
Die nach § 1 beschlagnahmten Aepfel, Zwetschen und Pflaumen sind
bis zur Ablieferung an die in § 1 bezeichneten Personen zu verwahren
und pfleglich zu behandeln. Die Verarbeitung und der Verbrauch im
eigenen Haushalt bleiben zulässig.
§ 3
Die Landräte und Ortspolizeien in Stadtkreise können nach
Anweisung des Kriegsernährungsamtes, insbesondere zur Verhinderung des
Verderbens der Früchte, Ausnahmen von den Vorschriften in § 1 zulassen.
Coblenz, den 16. September 1916
Der Kommandierende General
von Ploetz
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Kreisarchiv Euskirchen (18. September 2016). 18. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cqb7