4. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. August 1916

Ein Höhscheider Schleifer grüßt französische Kriegsgefangene mit einem freundlichen „Bon jour“ und wird dfür zu einer milden Geldstrafe verurteilt.

   Solingen. Kein Gespräch mit Kriegsgefangenen.
Der Schleifer D. aus Höhscheid kam im angeheiterten Zustande
eines Tages durch die Grünewalderstraße und grüßte die dort be-
schäftigten französischen Kriegsgefangenen mit einem freundlichen:
„Bon jour!“ Da sich seine französischen Sprachkenntnisse nur auf
diese zwei Worte beschränkten, entwickelte sich natürlich zwischen den
Gefangenen und dem D. keine umfangreichere „Konversation“, wie
früher der deutsche Liebhaber fremder Sprachen ein Gespräch nannte.
Von einem Hilfspolizeibeamten aus Höhscheid wurde D. wieder-
holt aufgefordert, seines Weges zu gehen. Das tat D. aber nicht,
so daß er schließlich festgenommen wurde. Heute mußte sich der
Mann deshalb vor dem Schöffengericht verantworten. Das Gericht
faßte die Sache milde auf und verurteilte den D. wegen des freund-
lichen Grußes und wegen der Widersetzlichkeit zu je 5 Mark Geld-
strafe oder 2 Tagen Haft. Der Angeklagte hätte zu einer Gefängnis-
strafe verurteilt werden müssen, wenn er sich gegen eine Militär-
person widersetzt hätte.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (4. August 2016). 4. August 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cqao


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