9. Juli 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Juli 1916

Die Vorteile von Brennnesseln werden erörtert.

   –  Einsammeln von Brennesseln. Der
Herr Landwirtschaftsminister veröffentlicht
folgende Anweisungen für das Einsammeln
von Brennesseln. Zu sammeln ist nur die
brennende, langstielige Brennessel (urtica
dioica). Die krautartige, verästelte, niedrige
Brennessel ist nicht zu sammeln. Der gün-
stigste Zeitpunkt zum Ernten der Brennes-
seln ist die Zeit nach vollendeter Blüte,
d.h. beginnend Ende Juni. Auch später


gesammelte Brennesseln sind noch brauchbar.
Die geernteten Stengel der Brennessel müs-
sen eine Länge von mindestens 50 Zenti-
meter aufweisen. Kürzere Stengel sind nicht
zu sammeln, da sie für die Fasergewinnung
wertlos sind. Die Stengel sind unmittelbar
über dem Erdboden abzuschneiden, sie dür-
fen nicht ausgerissen werden. Das Ab-
schneiden, erfolgt am besten mit einem
Messer oder einer Sichel, bei großen Be-
ständen mit einer Sense. Zum Schutz gegen
das Brennen wird die Verwendung von
Handschuhen aus irgendwelchen Stoffen em-
pfohlen. Kurze Zeit nach der Ernte bren-
nen die Pflanzen nicht mehr. Ein Zer-
reißen oder Zerbrechen der Stengel ist unter
allen Umständen zu vermeiden, besonders
ist dies auch bei dem Packen in Bündel
oder Garben zu beachten. Die abgeschnit-
tenen Brennesseln sind, wenn sie nicht am
Gewinnungsorte liegen bleiben können, in
Bündel zu packen und an geeigneten Stellen
zum Trocknen dünn auszubreiten. Die
Stengel müssen gut getrocknet werden, weil
sie sonst in kurzer Zeit unter Wärmeent-
wicklung zu faulen beginnen. Faule Stengel
sind aber für die Fasergewinnung un-
brauchbar. Die genügende Trocknung ist er-
reicht, wenn die Blätter sich leicht abstreifen
lassen. Nach dem Trocknen sind die Blätter,
etwaige Seitenäste und die Köpfe zu ent-
fernen. Hierzu wird je eine Handvoll Sten-
gel durch eine Art Kamm hindurchgezogen.
Der Kamm wird zweckmäßig dadurch her-
gestellt, daß in eine etwa 1,5 Meter lange
Latte kräftige Nägel in einem Abstand von
je 1,5 Zentimeter eingeschlagen werden. Die
Latte ist darnach zur Vereinfachung der
Entlaubungsarbeit vor dem Gebrauch an
einem Baum oder Balken zu befestigen. Die

entblätterten Stengel sind sorgfältig geord-
net in Bündel oder Garben zu binden. Die
Abnahme erfolgt an der, dem Gewinnungs-
orte nächstgelegenen Eisenbahn- oder Schiffs-
verladestelle durch einen Beauftragten des
Herrn Landrats zu den vom ihm bekanntge-
gebenen Zeiten. Für entblätterte und sorg-
fältig gebündelte Brennesselstengel werden
10 Mark für 100 Kilogramm bezahlt. Ort
und Art der Zahlung bestimmt der Herr
Landrat. Die verbleibenden Blätter und
Köpfe sind wertvolles Viehfutter und haben
den gleichen Wert wie gutes Heu.


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