Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. August 1916
Das Rote Kreuz gibt bekannt: Es herrscht trotz anderslautender Gerüchte in keinem Land ein Schreibverbot für Kriegsgefangene. Lediglich in Russland sind die Postverbindungen so schlecht, das Nachrichten bis zu einem Jahr benötigen.
Falsche Nachrichten über Vermißte.
In der Bevölkerung laufen immer noch Gerüchte um über
gewisse Kriegsgefangenenlager auf französischem und englischem
Gebiete, aus denen angeblich nicht geschrieben werden darf. In
einer Reihe von Fällen, wo angeblich nach längerer Zeit eine
Nachricht, daß der betreffende Vermißte lebe, an Verwandte
eingegangen ist, dann aber wieder weitere Nachrichten aus-
blieben, ist schließlich die Auskunftsstelle des Roten Kreuzes
zu Rate gezogen worden.
Bisher ist in allen derartigen Fällen festgestellt
worden, daß diese Meldungen den Tatsachen nicht ent-
sprachen. Es lag entweder eine Verwechslung vor, oder es war
den Angehörigen eine sonst irreführende Nachricht zugegangen.
Dauernde Schreibverbote für Kriegsgefangene im
feindlichen Ausland, soweit die Westfront in Betracht kommt,
bestehen nicht. Wenn nach längerer Zeit ein Vermißter
weder in den Gefangenenlisten der feindlichen Staaten vor-
kommt, noch mit seinen Angehörigen in Briefverkehr getreten
ist, kann daraus mit aller Sicherheit geschlossen werden, daß
sich der Betreffende überhaupt nicht in Gefangenschaft befindet.
Auch in die Zeitungen sind hier und da falsche Nachrichten über
Kriegsgefangene gelangt, die angeblich monatelang nicht
schreiben durften und sich dann plötzlich meldeten. Es empfiehlt
sich, daß die Blätter derartige Nachrichten nicht aufnehmen,
ohne vorher mit der Vermißtensuche oder Gefangenenhilfe des
Roten Kreuzes in Beziehung getreten zu sein. Was Rußland
anbetrifft, so wird auch dort in keinem Gefangenenlager
ein Schreibverbot bestehen. In Anbetracht der dortigen un-
vollkommenen Postverhältnisse kommt es allerdings öfters vor,
daß von Gefangenen lange Zeit keine Nachricht an ihre Ange-
hörigen gelangt. Auch sind mehrfach Fälle zu beobachten ge-
wesen, bei denen erst nach vielen Monaten, manchmal erst nach
Jahresfrist, die erste Nachricht des Gefangenen bei den Ange-
hörigen eintraf.
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Stadtarchiv Solingen (24. August 2016). 24. August 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cq94