Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. September 1916
Praktische Ratschläge für das Zurückstellen von Uhren am Ende der Sommerzeit
Das Uhrenstellen.
„In der Nacht vom 30. September auf den 1. Oktober
sind die Uhren um eine Stunde zurückzustellen!“ So wird der
amtliche Befehl wohl lauten. Das ist nun aber leichter gesagt
wie getan. Die meisten Uhren sind nämlich auf der Tatsache
konstruiert, daß die Zeit nur fortschreitet. Rückschrittliche
Zumutungen quittieren die Uhren gerne mit dem Versagen des
Dienstes. Eine Anleitung über das Zurückstellen der Uhren
wird deshalb von Nutzen sein. Uhren, die weder wecken noch
schlagen, sondern nur ein Gehwerk haben, lassen sich ohne
weiteres vor- und rückwärts stellen, hierher gehören vor allem
die gewöhnlichen Taschenuhren. Uhren mit Wecker kann man
nicht rückwärts stellen ohne Gefahr, sie in Unordnung zu
bringen. Am besten ist es, diese Uhren elf Stunden vorzustellen.
Uhren mit Schlagwerk können nur dann ohne Schaden rück-
wärts gestellt werden, wenn sie besonders dazu konstruiert sind.
Bei den meisten Uhren ist dies nicht der Fall, und der Laie
geht daher am sichersten, wenn er sie ebenfalls elf Stunden
vorstellt. Bei Pendeluhren kann man auch die Pendel anhalten
und erst nach einer Stunde wieder in Gang setzen. Beim Vor-
stellen der Uhren um elf Stunden ist aber zu beachten, daß man
die Uhr immer bei der vollen und halben (beziehungsweise
viertel) Stunde ausschlagen läßt, da das Schlagwerk sonst leicht
in Unordnung kommt. Das ist zwar etwas langwierig, aber
man hat ja Zeit genug, da der letzte September ein 25-Stunden-
tag ist.
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Stadtarchiv Solingen (29. September 2016). 29. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cq7l