8. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. August 1916

Wie funktioniert der Kleider-Bezugsschein in Solingen?

      Der Kleider-Bezugsschein
ist von heute ab auch bei uns zu haben, ebenso wird die
städtische Bekleidungsstelle in dem früheren Geschäfts-
hause der Firma Gaertner, mittlere Kaiserstraße, von heute
ab in den Dienststunden geöffnet sein. Wir verweisen auf die in der
heutigen Nummer dieser Zeitung veröffentlichte Bekanntmachung
des Oberbürgermeisters und bemerken, daß die städtische Bekleidungs-
stelle zur Auskunftserteilung in Bezugsscheinangelegenheiten gerne
bereit ist. Bezugsscheine sind in sämtlichen der in Frage
kommenden Geschäfte zu haben, sie können aber auch in der Be-
kleidungsstelle in Empfang genommen werden.


   Der Geschäftswelt sei hier, so schreibt uns der Verein
zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte (e.V.),
Solingen, noch folgendes zur Beachtung empfohlen: Für
Solingen-Stadt ist zur Erleichterung des ganzen Verfahrens die Ein-
richtung getroffen, daß die Bezugsscheinformulare bei
jedem Einkauf in zweifacher Ausfertigung der Be-
kleidungsstelle vorzulegen sind. Den Original-
schein erhält der Geschäftsmann, der in der Regel ja die Scheine
selbst vorlegen läßt, nach Genehmigung und Abstempelung sofort
zurück, während das Duplikat in der Bekleidungs-
stelle bleibt als Unterlage für die Führung der Listen und der
Kartothek. Würde nur ein Schein vorgelegt, so müßten alle Ein-
tragungen in der Bekleidungsstelle vor der Abstempelung des Scheins
vorgenommen werden, wodurch die Aushändigung des Bezugsscheines
sich wesentliche verzögern würde. Die Bezugsscheine sind für jede
Warengattung getrennt auszufüllen: will jemand also bei-
spielsweise ein Stück Oberkleidung und ein Stück Unterkleidung
kaufen, so hat die Ausfüllung von zwei Scheinen und zwei Duplikaten
zu erfolgen. Unbedingt erforderlich ist, daß die Geschäftsinhaber auf
dem Schein mit vermerken, welcher Gruppe der gewünschte Gegen-
stand angehört: das ist bei Stoffen zum Beispiel keineswegs aus der
Artbezeichnung zu ersehen, die Bekleidungsstelle muß es aber bei der
Registrierung wissen. Auf dem Schein ist der Name des Haus-
haltungsvorstandes anzugeben, nebst Beruf und Wohnung:
ebenso der Name des Familienmitgliedes, für das die Ware be-
stimmt ist.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (8. August 2016). 8. August 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cq6s


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