Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1916
In Düsseldorf wurde der Holländer Kornelius Dirk Verwey zu neun Monaten Haftstrafe, abzüglich der Untersuchungshaft, wegen „Diebstahls von Fabrikzeichnunge verurteilt. Auf eine Anklage wegen Spionage wurde vom Oberreichsanwalt in Leipzig verzichtet
Fabrikspionage.
e. Vor der Strafkammer in Düsseldorf wurde am Sams-
tag gegen den angeblichen Reise-Ingenieur Kornelius Dirk
Verwey aus Holland wegen Diebstahls von Fabrikszeichnungen
und Vergehens gegen das Gesetz über den Belagerungszustand
vom Jahre 1851 verhandelt. Als Arbeiter und auch als
Maschinenschlosser hatte der Mann vom Winter 1914 an in
den verschiedensten Werken im Bergischen (Ohligs), im Ruhr-
revier, in Berlin und Lübeck gearbeitet. Nach jedem Arbeits-
wechsel begab er sich nach Holland und fuhr von dort aus nach
einer anderen deutschen Gegend. In Benrath bei Düsseldorf
arbeitete er zweimal. Bei der Revision einer Gastwirtschaft in
Düsseldorf wurde er verhaftet, weil er sich bei der politischen
Polizei als Ausländer nicht angemeldet hatte. Unter seinen
Sachen wurden die ausführlichen Pläne einer Carbonitanlage
gefunden, die er nach der Anklage aus dem Arbeitsraum eines
Werksmeisters der Benrather Brückenbau-Gesellschaft entwendet
haben sollte. Der Verhaftete war nach Ansicht der politischen
Polizei ein gefährlicher Spion. Wegen Spionage wurde ein
Strafverfahren eingeleitet, dieses aber nach langer Unter-
suchung auf Veranlassung des Oberreichsanwalts in Leipzig
eingestellt. Die Verhandlung vor der Düsseldorfer Straf-
kammer war eine umfangreiche, weil der Angeklagte nicht zu-
geben wollte, daß er Fabrikspionage getrieben habe. Die „ver-
dächtigen“ Zeichnungen habe er nicht gestohlen, sondern genau
wie auch andere Arbeiter, als Einpackpapier verwenden wollen.
Den wiederholen Arbeitswechsel begründete er mit Lern-
begierde. In Düsseldorf habe er nur eine Nacht bleiben wollen
und sich deshalb nicht angemeldet. Wegen Diebstahls von
Fabrikzeichnungen und unterlassener Anmeldung wurde er zu
9 Monaten Gefängnis verurteilt und von der erlittenen Unter-
suchungshaft 6 Monate auf die Strafe angerechnet.
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Stadtarchiv Solingen (6. November 2016). 6. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cq6h