Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1916
Eine Beschwerde über die Preisgestaltung bei Leichlingens Kartoffelversorgung
Leichlingen: Zur städtischen Kartoffelver-
sorgung scheibt man uns: Der Bürgermeister macht be-
kannt, daß die in der Gemeinde gewachsenen Kartoffeln für den
Winterbedarf eingekellert werden sollen. Eigentlich sollten die
Vorräte als Reserve für den nächsten Sommer dienen, weil
jedoch die Zufuhren von Winterkartoffeln aus dem Osten aus-
bleiben, muß zu dieser Maßregel gegriffen werden. Die Käufer
müssen sich bei einem Bauern in die Kundenliste eintragen und
können die Kartoffeln entweder bei ihm abholen oder sie sich
von ihm bringen lassen. Die Kartoffeln kosten für Familien,
die Kriegsunterstützung beziehen, 4 Mark der Zentner, und für
die anderen 4,75 Mark. Für die Anfuhr der Kartoffeln darf
der Lieferant bei einer Entfernung von 3 Kilometer 20 Pf[enni]g
und mehr als 3 Kilometer 25 Pf[enni]g berechnen. Nach unserer
Auffassung bedeutet diese Verkaufsregelung eine Nichtbeachtung
der Vorschriften, die das Kriegsernährungsamt herausgegeben
hat. Das Kriegsernährungsamt hat den Preis der Kartoffeln,
die direkt vom Erzeuger bezogen werden, allgemein auf 4 Mark
festgesetzt. Es ist kein Unterschied zwischen Familien, die Kriegs-
unterstützung beziehen, und solchen, die keine beziehen, gemacht
worden. Wohl haben die einzelnen Gemeinden des oberen
Kreises den Kartoffelpreis für Kriegerfamilien unter 4 Mark
herabgesetzt, so die Stadt Ohligs, die den Kriegerfamilien den
Zentner Kartoffeln für 3,50 Mark liefert. Nach den Bestim-
mungen des Kriegsernährungsamtes darf der Preis für einen
Zentner Kartoffeln, frei in den Keller geliefert, im ganzen
Reiche 4,75 Mark nicht überschreiten. Um die Differenz zu
decken, leistet sich das Reich einen Zuschuß, der selbstverständlich
auch für Leichlingen gilt. Ebensowenig ist es berechtigt, wenn
bei den Kartoffelaufkäufern, die ihre Kartoffeln selbst vom Er-
zeuger abholen, ein Unterschied zwischen kriegsunterstützten und
anderen Käufern gemacht wird. Der Preis ist hier von Reichs
wegen allgemein auf 4 Mark festgesetzt. Berechtigt ist hier nur
ein angemessener Fuhrlohn, so daß sich bei einer Lieferung
in Leichlingen der Zentner Kartoffeln auf höchstens 4,25 Mark
stellen dürfte, einschließlich Fuhrlohn.
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Stadtarchiv Solingen (21. Oktober 2016). 21. Oktober 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cq69