Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1916
Weitere „Butterprozesse“ vor Solingens Schöffengericht
Solingen. Butterprozesse. Die heutige Sitzung
des Schöffengerichts wurde zum großen Teil ausgefüllt durch
Butterprozesse. Es war die alte Geschichte: die Händler
haben die Butter aus dem Auslande eingeführt, sie bei der
Zentral-Einkaufs-Gesellschaft nicht angemeldet, sie ebensowenig,
wie vorgeschrieben, bei der hiesigen Polizeibehörde angemeldet
und haben schließlich die Butter verkauft, ohne die Butterkarte
der Käuferinnen entsprechend zu entwerten. Außerdem waren
die fünf angeklagten Händler wegen Ueberschreitung des Höchst-
preises von 2,55 Mark angeklagt. Die Angeklagten haben die
Butter zum Preise von 3,60 Mark, 3,80 Mark, 4,20 Mark,
4,80 Mark bis 5,20 Mark verkauft. Die Einkaufspreise be-
wegten sich zwischen 3,10 Mark und 5 Mark. Das Urteil lautete in
allen Fällen: auf 30 Mark Geldstrafe oder 6 Tage Gefängnis.
Drei Frauen, die die Butter gekauft hatten, wurden wegen
Ueberschreitung des Höchstpreises und weil sie Butter ohne
Karte gekauft hatten, zu je 6 Mark Geldstrafe verurteilt.