2. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. September 1916

Die bevorstehende Einführung der Reichsfleischkarte nach den Bestimmungen des Kriegsernährungsamtes wird als Ungerechtigkeit und Bevorzugung der Prod2uzenten und Wohlhabenden scharf kritisiert.

                       Die Reichsfleischkarte.
   Am 2. Oktober wird sie also eingeführt. Man wird dem
Kriegsernährungsamt im allgemeinen nicht nachsagen können,
daß es zu rasch arbeite. Eher wird Neigung bestehen, das
Gegenteil zu sagen. Es kann deshalb auch davon nicht die
Rede sein, daß es an Zeit gefehlt habe, die einzelnen Fragen
genügend durchzuarbeiten, ehe man zu wichtigen Beschlüssen
kam. In ganz besonderem Maße trifft das auf die Reichs-
fleischkarte zu. Seit Jahr und Tag schon war von ihr die
Rede. Man hat sie gefordert, lange ehe in irgendeinem Teil
des Reiches eine Regelung des Fleischverbrauchs erfolgte.


Jeder, der ein Haushalten mit den vorhandenen Nahrungs-
mitteln forderte, bezeichnete sie als absolut notwendig, ja un-
entbehrlich. Das Kriegsernährungsamt selbst kündigte ihr
Kommen schon vor einer Reihe von Monaten an. Die wider-
sprechendsten Gerüchte liefen um. Eines aber schien absolut
sicher zu sein: daß das Kriegsernährungsamt nach der langen
Vorbereitung eine Regelung bringen werde, die den Vorzug
habe, daß sie keinen bevorrechte und keinen benachteilige. Von
der Reichsfleischkarte wurde erwartet, daß sie Ungleich-
heiten im Fleischbezug beseitigen werde. Wurde kein Unter-
schied gemacht, mußten wirklich alle an den durch den Krieg
verursachten Entbehrungen gleichermaßen tragen, dann war
die Bevölkerung auch bereit, selbst die schärfsten Beschränkungen
im Fleischverbrauch als unabänderlich hinzunehmen.
   Was aber bringt die Reichsfleischkarte? Neben einer
außerordentlich weitgehenden besonderen Rücksichtsnahme auf
die Produzenten eine geradezu unerhörte Bevorzugung der
Besitzenden und eine skandalöse Zurücksetzung der minder-
bemittelten Volksschichten, insbesondere der Arbeiterklasse. Der
Produzent, der für seinen Hausbedarf ein Schwein schlachtet,
bekommt beim ersten Schwein nur die Hälfte des Fleisch-
gewichts angerechnet. Eine höhere Anrechnung, aber in keinem
Falle die des vollen Fleischgewichts, erfolgt erst bei wieder-
holten Schlachtungen. Ihm macht also die gewaltige Be-
schränkung des Fleischverbrauchs nichts aus. Neben Fleisch
steht ihm Fett in reichlichen Mengen zur Verfügung.
   Der schwerschaffende Arbeiter hat wöchentlich Anspruch
auf ein halbes Pfund Fleisch – soweit der Vorrat reicht!
Unter dieses halbe Pfund entfällt dazu alles, was er an Wurst-
waren verzehren will. Von dem halben Pfund wöchentlich
soll außerdem noch etwaiger Speck zur Bereitung von Speise-
fett gekauft werden. Was der Verbraucher an Speisefett direkt
erhält, reicht nicht aus.
   Dieselbe „ausgleichende Gerechtigkeit“, die auf den Produ-
zenten alle Rücksicht nimmt und den minderbemittelte Volks-
genossen auf eine wöchentliche Höchstration von einem halben
Pfund Fleisch oder Fleischwaren setzt, bietet aber dem wohl-
habenden Verbraucher dienstwillig die rettende Hand. Zwar
erhält auch er für den Kopf und die Woche nur ein halbes Pfund
Fleisch. Aber daneben wird ihm eine reiche Auswahl an
Fleischnahrung gelassen, die dem Markenzwang nicht
unterliegt. Alles Geflügel, mit Ausnahme der
Hühner, kann er ohne Marken beziehen, daneben Hasen usw.,
die ebenfalls markenfrei bleiben. Man wird vielleicht sagen,
die Markenfreiheit gelte für alle Verbraucher gleich. Das
ist an sich richtig. Die markenfreien Fleischtiere, wie Hasen,
Gänse, Enten usw., werden aber so hoch im Preise
stehen, daß ihr Erwerb für den Minder-
bemittelten nicht in Frage kommt. Die Marken-
freiheit ist übrigens noch eine besondere Rücksichtsnahme auf die
Produzenten. Die Herabsetzung der wöchentlichen Kopfmenge
an Fleisch auf 250 Gramm wird die Nachfrage nach den
markenfreien Tieren ganz gewaltig steigern und die Preise für
sie enorm in die Höhe treiben.
   So sorgt das Kriegsernährungsamt für die „Volks-“
ernährung. Immer mehr Leute fragen, zu was überhaupt
dieses Amt geschaffen wurde. Man erwartete, das Kriegs-
ernährungsamt werde das Wort zur praktischen Anwendung
bringen, der Krieg verlange von allen gleichermaßen Opfer.
Wenigstens auf dem Gebiete der Volksernährung. Nach seiner
Regelung der Fleischversorgung muß aber angenommen wer-
den, daß es von einer solchen Absicht weit entfernt ist. Das
Kriegsernährungsamt, statt durch gerechte Maßnahmen be-
ruhigend zu wirken, schafft durch Verordnungen, wie die über
den Fleischverbrauch, neue Erbitterung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (2. September 2016). 2. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cq37


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