Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. September 1916
Ein junges Mädchen aus Vohwinkel wegen Milchverfälschung verurteilt
Eine gemeine Milchpantscherin.
Ein Fall von Milchfälschung gemeinster Art lag dem
Schöffengericht Elberfeld vor. Erscheinen mußte die
21 jährige Geschäftsgehilfin Anna Jäger aus Vohwinkel
unter der Anklage, Milch wissentlich verfälscht zu haben. Die
J. brachte die Milch der vier Kühe ihres Vaters in dessen Kund-
schaft. Länger schon war den Bewohnern eines Hauses, die zu
J.’s Kunden zählen, die Beschaffenheit der Milch aufgefallen.
Vorgebrachte Klagen darüber bei der Ehefrau J.’s hatte diese
damit beantwortet, daß die Beschwerdeführerin immer was aus-
zusetzen habe, und diese bekam keine Milch mehr. Schließlich
beobachtete man das Mädchen, und eine Zeugin sah, wie es mit
einer Milchkanne aus dem Klosett kam. Sie teilte ihre
Vermutung einer Nachbarin mit, die jetzt aufpaßte und an vier
Tagen sah, wie die J. mit der Kanne aus dem Klosett kam,
nachdem sie dort die Wasserleitung gezogen hatte. Man hielt sie
jetzt an, und sie gestand ein, daß sie die Spülung im
Klosettrichter zur Füllung der Milchkanne
benutzt (!!!) hatte. Jetzt vor Gericht beschränkte sie sich
darauf, daß es einmal vorgekommen sei. Als Beweggrund dazu
gab sie auf Befragen zuerst an, daß sie um Milch so angehalten
worden sei; schließlich gestand sie aber, daß sie sich für das
mehreingenommene Geld für die gestreckte Milch – Kuchen ge-
kauft habe. Wie die Zeuginnen auf Befragen bekundeten, er-
hielten die Kinder der Eheleute J. zu Hause satt zu essen; und
nur weil diese ordentlichen Leute, hatten sie sich über das Ge-
schehnis nicht besonders aufgeregt und waren aus Großmütig-
keit für diese mit der Frevlerin glimpflich umgegangen. In
wieviel Fällen die J. das Wasser vom Abort entnommen und
die Milch gefälscht hatte, hielt das Gericht nicht für festgestellt.
Sie wurde zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt; ihre Hand-
lungsweise sei durchaus gemein, und das Gericht würde eine
viel schärfere Strafe ausgesprochen haben, wenn sie nicht den
Eindruck der Beschränktheit machte. Dies, ihre Jugend und
bisherige Unbescholtenheit waren strafmildernd erwogen worden.
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Stadtarchiv Solingen (1. September 2016). 1. September 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cq34