2. August 1916

BAST_02_08_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. August 1916

Einschränkungen beim Verbrauch von Eiern für die Gastronomie im Landkreis Solingen angeordnet

                         Bekanntmachung
betr[ifft] Verbrauch von Eiern in Gast- und Schank-
                                 wirtschaften usw.
   Auf Grund der Bekanntmachung des Kriegsernährungsamts über
den Verbrauch von Eiern vom 13. Juli 1916 wird für den Landkreis
Solingen mit sofortiger Wirkung folgendes bestimmt:
   In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, in Vereins- und Er-
frischungsräumen, sowie in Fremdenheimen, in Kantinen und ähnlichen
Betrieben dürfen Eier roh oder gekocht und Eierspeisen nur in der
Zeit von 12-2 Uhr mittags und 7-9 Uhr abends verabreicht und
entgegengenommen werden.
… Opladen, den 29. Juli 1916.
                                                               Der Landrat
                                              J. V.: Dr. Kramer, Regierungsassessor


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (2. August 2016). 2. August 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cq2a


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