5. August 1916

05081916Kuchen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. August 1916

Aufhebung des Verbots der betriebsmässigen Herstellung von Kuchen

Bekanntmachung.
Das unterm 30. März 1915 erlassene im Kreis-
blatt Nr. 27 Jahrgang 1915 veröffentliche Verbot
zur betriebsmäßigen Herstellung und zum Verkauf
aller Arten von Kuchen wird mit Zustimmung des
Herrn Regierungs Präsidenten zu Aachen hierdurch
aufgehoben.

Sowohl bezgl. des Begriffs, welche Backwaren als
Kuchen gilt, als auch bezgl. der für die Herstellung
von Kuchen in Betracht kommenden Vorschriften wird
auf die Bundesratsverordnung  über die Herstellung
von Backwaren vom 26. Mai 1916 (R.G.Bl.S. 413)
– veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 45 Jahrgang 1916
– hingewiesen.
Schleiden, den 31. Juli 1916.
Namens des Kreisausschusses des Kreises Schleiden.
Der c[ommissarische] Vorsitzende:
Graf v. Spee, Regierungsrat.


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Kreisarchiv Euskirchen (5. August 2016). 5. August 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cq23


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