5. August 1916

05081916 Zuckerkarte

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. August 1916

Bekanntmachung über die Verteilung der Zuckerkarten im Kreis Schleiden für die Monate August und September

Bekanntmachung
betreffend
Zuckerkarte für August und September 1916.
Unter Bezugnahme auf § 1 der Verordnung über
den Verbrauch von Zucker vom 3. Mai 1916 wird
hiermit die Gesamtverbrauchsmenge an Zucker für
jede Person ohne Unterschied des Alters für die Monate
August und September auf je 900 Gramm festge-
setzt. Auf Grund der Zuckerkarte für September,
welche noch im Laufe des Monats August seitens der
Bürgermeisterämter zur Herausgabe gelangt, kann
auch schon im Monat August die für September zu
ständigen Zuckermengen entnommen werden.

Die Zuckerverkaufsstellen sind gehalten, im Monat
August auf die Zuckerarten pro Juli und soweit
solche pro Juni noch rückstänig sind, sofort und die
Zuckerkarten pro August bis zum 31. August d. Js.
an die Firma Alex Drügg zu Gemünd einzusenden.
Der Ausgabetermin der Zuckerart bei den Bürger-
meisterämtern wird von diesen noch bekannt gemacht.
Schleiden, den 29. Juli 1916.
Der c[ommissarische] Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v. Spee, Regierungsrat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (5. August 2016). 5. August 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. November 2025 von https://doi.org/10.58079/cq22


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