29. Juli 1916

29061916 ausländer

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Juli 1916

Melde- und Passpflicht für Ausländer

Schleiden, 27. Juli. Es wird nochmals darauf
hingewiesen, das Angehörige verbündeter und neutraler
Staaten, beim Wechsel ihres Aufenthaltsortes sich so-
wohl bei ihrer Abreise wie bei ihrer Ankunft bei der
Zollbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu
melden haben, und diese An- und Abmeldung auf den
Pässen vermerkt sein muß. In Zukunft werden alle
Personen die hiergegen verstoßen, oder die ohne Pässe
angetroffen werden, sofort in Haft genommen werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (29. Juli 2016). 29. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cq1s


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