29. Juli 1916

29061916 ausländer

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Juli 1916

Melde- und Passpflicht für Ausländer

Schleiden, 27. Juli. Es wird nochmals darauf
hingewiesen, das Angehörige verbündeter und neutraler
Staaten, beim Wechsel ihres Aufenthaltsortes sich so-
wohl bei ihrer Abreise wie bei ihrer Ankunft bei der
Zollbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu
melden haben, und diese An- und Abmeldung auf den
Pässen vermerkt sein muß. In Zukunft werden alle
Personen die hiergegen verstoßen, oder die ohne Pässe
angetroffen werden, sofort in Haft genommen werden.


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