Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd. 1506, Schreiben des Bürgermeisters von Kommern und Sinzenich an den Landrat in Euskirchen vom 22. Juli 1916
Maßnahmen der Bürgermeisterei von Kommern und Sinzenich gegen Garten- und Felddiebstähle
Der Bürgermeister von Commern u[nd] Sinzenich
Betrifft:
Garten- und Feldfrevler
Verfügung vom 16. Juli 1916 B. 4416
Commern, den 22. Juli 1916
Um den Garten- und
Felddiebstählen entgegen zu treten, sind
die Gemeinden bereit, Belohnungen auf
Anzeigen und Ergreifen der Frevler zu
setzen; auch sind die Polizeibeamten,
Feldhüter und Gemeindearbeiter ange-
wiesen, besonders auf den Schutz der
Felder und Gärten bedacht zu sein; eine
wesentliche Unterstützung können dabei
aber die Grundstüksbesitzer selbst leis-
ten, indem auch sie sich abwechselnd
an der Hut beteiligen besonders in den
früher Morgen-Mittags-und späten Abendstunden
wenn auf den Feldern die Arbeit ruht.
Schließlich darf erwartet werden, daß
auch die inzwischen ergangene Verordnung
des Gouverneurs der Festung Cöln
ihre abschreckende Wirkung nicht ver-
fehlt.
[Unterschrift]
An den Herrn Landrat
Euskirchen
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Kreisarchiv Euskirchen (22. Juli 2016). 22. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cq1d