Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juli 1916
Dank der Suche des Roten Kreuzes konnten vermisste Soldaten wieder aufgespürt werden.
– Mehr Rücksicht gegen das Rote Kreuz!
Seit Beginn des Krieges bringt die von
der Gefangenenhilfe des Roten Kreuzes
ausgeübte Vermißtensuche vielen Familien
Auskunft über das Schicksal vermißter Krie-
ger. In einer sehr großen Anzahl von
Fällen ist es dank der systematischen und
oft überaus mühevollen Nachforschungen der
Gefangenenhilfe gelungen, über das Schicksal
eines Vermißten den Angehörigen zuver-
lässige Auskunft zu verschaffen. Es gibt aber
auch Fälle, wo die Angehörigen direkte
Nachrichten über Vermißte erhalten, so daß
Gefangenschaft oder Tod festgestellt ist. In
solchen Fällen ist es selbstverständlich Pflicht
der Angehörigen, der Gefangenenhilfe, an
die sie sich zuerst gewendet haben, unver-
züglich eine entsprechende Mitteilung zu
machen, damit die Nachforschungen entweder
eingestellt, oder in bestimmter Richtung
weitergeleitet werden können. In einigen
süddeutschen Bundesstaaten besteht bereits
die Anmeldepflicht an das Rote Kreuz oder
den zuständigen Bürgermeister.
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Stadtarchiv Troisdorf (28. Juli 2016). 28. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cpzz