Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juli 1916
Die Abgabe von Milch wird eingeschränkt.
– Milcheinschränkung zugunsten der Fett-
versorgung. Nach der Bundesratsverordnung
über Speisefette vom 20. d. M. kann der
Reichskanzler die Bewirtschaftung von Milch
und Käse der neuen Reichsstelle für Speise-
fette übertragen und den Verkehr mit diesen
Erzeugnissen regeln. Laut „Tag“ schweben
bereits Verhandlungen der beteiligten Stel-
len über eine solche Regelung. Ihr Ziel
ist, den Verbrauch von Vollmilch zugunsten
einer vermehrten Fettgewinnung zu be-
schränken. Zu diesem Zweck könnte bestimmt
werden, daß Vollmilch nur noch an Frauen,
Kinder und Kranke abgegeben, daß somit
für den allgemeinen Verkehr nur noch
Magermilch zugelassen und daß die Zugabe
von Milch in Speisebetrieben und Kaffee-
häusern gleichfalls auf Magermilch beschränkt
wird. Auf diese Weise könnten weitere
Mengen von Sahne zur Butterherstellung
gewonnen werden.
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Stadtarchiv Troisdorf (28. Juli 2016). 28. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cpzw