22. Januar 1917

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Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-57.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 22. Januar 1917

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Montag, den 22. Januar

[Artikel „Auszeichnung des Reichskanzlers und Feldmarschall Hindenburgs.“ / Artikel „Der amtliche Abendbericht.“ / Artikel „Vorstoß österreichischer Aufklärungsabteilungen bei Valeputna.“ Artikel „Niederlage der Briten in Mesopotamien.“]

Große Bestürzung verursachte die gestern bekannt gegebene Mitteilung des Oberbürgermeisteramtes, in der es heißt: In allen Bezirken, aus denen die Stadt Düsseldorf Kartoffeln zu beziehen hat, herrscht seit einigen Wochen so starker Frost, daß die Verladung von Kartoffeln unmöglich wurde. In der vergangenen Woche ist nur noch vereinzelt hier und da ein Wagen Kartoffeln angekommen, der gleich ausgegeben werden mußte, um den laufenden Bedarf in der vergangenen Woche noch decken zu können. Trotz der auf drei Pfund herabgesetzten Wochenmenge beträgt der Bedarf täglich rund

1978.
16 Eisenbahnwagen. Die kleine Reserve, welche die Stadt hat einlagern können, ist ausgegeben. Infolgedessen können in der nächsten Woche an die Bürgerschaft leider keine Kartoffeln ausgegeben werden, abgesehen von den untenstehenden Ausnahmen (die Schwerarbeiter). Wir müssen uns mit den Kohlrüben begnügen. Zudem wird für jeden, der für die nächste Woche keine drei Pfund Kartoffeln hat, 1 Pund Graupen ausgegeben.“ – Soweit das Hauptsächlichste aus der Bekanntmachung, die viel Verlegenheit im Gefolge haben wird und die die Bedürftigen, deren Hauptnahrung die Kartoffel bildet, schwer trifft. Hoffentlich behalten die Letzteren wenigstens äußerlich ihre Ruhe. Eine weitere Bekanntmachung besagt, daß die Stadt am heutigen Montag eine Annahmestelle für getragene Kleidungs- u. Wäschestücke u. getragene Schuhwaren eröffnet und fügt hinzu das „darauf hingewiesen wird, daß getragene Kleidungs- und Wäschestücke und getragene Schuhwaren nur an dieser Stelle veräußert werden dürfen. Privatpersonen oder Privatfirmen ist der Erwerb verboten. Zuwiderhandlung wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 Mark bestraft. Dieser der Stadt Düsseldorf übertragene Erwerb getragener Kleidung, Wäsche u. Schuhwaren ist durch die Notwendigkeit begründet, den Verbrauch der noch vorhandenen Vorräte an Stoffen und ungebrauchten Bekleidungsstücken in möglichst großem Umfange einzuschränken. Ferner soll durch die Wiederverwertung der erworbenen Stücke den breitesten Schichten der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, sich mit gebrauchsfähiger billiger Bekleidung zu versehen. Also überall recht fühlbar werdender Mangel!
Man rechnet damit, daß auch in übernächster Woche keine Kartoffeln verausgabt werden, daß aber auch sehr bald die Steckrübe fehlen wird. Frisches Gemüse wird aber auch nicht vorhanden sein können. Was aber dann? –

[Artikel „Die schwere Niederlage der Russen bei Nanesti.“ / Artikel „Angriffe der Russen im Mesticanesti-Abschnitt abgewiesen.“ / Artikel „Lebhafte Artillerie-Tätigkeit an der mazedonischen Front.“]


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Stadtarchiv Düsseldorf (22. Januar 2017). 22. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cpyy


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