Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Juni 1916
Es gelten für Reisende während der Kriegszeit neue Regeln in Eisenbahnzügen
Hilden, 29. Juni. Die während der Kriegszeit
in den Eisenbahnzügen tätigen militärischen Ueber-
wachungspersonen sind berechtigt, von jedem Reisenden zu
verlangen, daß er sich über Zweck und Ziel der Reise aus-
weist. Hieraus können für Reisende, die keine Ausweis-
papiere bei sich haben, unbequeme Weiterungen entstehen.
Es ist daher insbesondere denjenigen Reisenden, die längere
Fahrten unternehmen, anzuraten, sich mit Geburtsschein,
polizeilichem Anmeldeschein oder dergleichen zu versehen,
damit sie sich bei einer militärpolizeilichen Befragung im
Zuge über ihre Person ausweisen können.
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Stadtarchiv Hilden (29. Juni 2016). 29. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cpye