Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juli 1916
Felddiebstähle sind mit Unterstützung zur Anzeige zu bringen.
Bekanntmachung.
In letzter Zeit mehren sich die Klagen
über das Ueberhandnehmen von Felddieb-
stählen und mutwilliger Beschädigungen der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Diese in
der jetzigen schweren Zeit doppelt bedauer-
lichen Erscheinungen haben es notwendig
gemacht, eine verschärfte Feldaufsicht einzu-
führen. Die getroffene Maßnahme kann aber
nur dann zu einem vollen Erfolg führen,
wenn die Kreiseingesessenen die Behörden
in ihrem Vorgehen wirksam unterstützen.
Denjenigen Personen, die in Zukunft
Feldfrevler so zur Anzeige bringen, daß ihre
Bestrafung erfolgen kann, wird eine Be-
lohnung von fünf Mark gezahlt werden.
Siegburg, den 20. Juli 1916.
Der Landrat v. Dalwigk.