Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Juni 1916
Verbot der Verwendung von Speisekartoffeln in der Brennerei
Bekanntmachung
Verbot der Verwendung von Speisekartoffeln
in der Brennerei.
Die Reichskartoffelstelle hat im Einvernehmen mit
der Reichsbranntweinstelle den Verbrauch von Speise-
kartoffeln in der Brennerei grundsätzlich verboten. Es
dürfen nur für die menschliche Ernährung nicht ge-
eignete Kartoffeln in der Brennerei verbrannt werden.
Schleiden, den 24. Juni 1916
Der Königliche Landrat,
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter