21. Juni 1916

21061916saatenschutz

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juni 1916

Verbot des Blumenpflückens zur Schonung der Saaten

– (Schont die Saaten!) Gefährlicher als
Hagelschlag wird mancherorts den jungen Saaten die
Sucht von Kindern und Sonntagsausflüglern, mit
Blumen aus den Getreidefeldern ihr Schönheitsbedürf-
nis zu stillen. Die Klagen über so verursachte Schäden
am Saatenstand ertönen immer wieder von neuem.
Die Ausflügler sollten doch Rücksicht nehmen auf die
ungeheuren Mühen, die die Feldbestellung den Land-
wirten, sehr oft Frauen, auf denen die ganze Last
der Arbeit ruht, bereitet und sollen bedenken, daß
das Niedertreten von Halmen unsern Feinden zugute
kommt. Alle Schönheitswerte gepflückter Blumen
sollten für jeden weniger wieder, als vaterländisches
und soziales Pflichtgefühl, das die Saaten schont,
weil ihre Schonung ein lebenswichtiges Interesse für
uns alle ist.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (21. Juni 2016). 21. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpxo


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.