17. Juni 1916

17061916 eis

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juni 1916

Verbot des Straßenverkaufs von Speiseeis

Stellvertretende Generalkommando
8. ArmeekorpsAbt. V. W. Nr. 1678
Verordnung.
1. Der Verkauf von Speiseeis auf Straßen und öffentlichen
Plätzen sowie aus Türnischen oder aus Verkaufsstellen, die
in ähnlicher Weise zur unmittelbaren Abgabe des Speiseeises
hergerichtet sind, wird aus gesundheitlichen Gründen verboten.
2. Zuwiderhandlungen werden nach § 9b des Gesetzes über
den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestraft.
3. Diese Verordnung tritt mit Tage ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Coblenz, den 27. Mai 1916
Der Kommandierende General,
v. Ploetz, General der Infanterie


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Kreisarchiv Euskirchen (17. Juni 2016). 17. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cpxi


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