Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juli 1916
Weibliches Personal im Schaffnerdienst hat bestimmte Kleidung zu tragen.
– Die Schaffnerin in Hosen. Nach einer
Verfügung der Staatsbahnverwaltung ha-
ben die im Schaffnerdienst tätigen Frauen
als Dienstleistung Joppe und Mütze wie die
Hilfsbeamten und ein dunkelgraues, bau-
schiges Beinkleid zu tragen. Es bleibt ihnen
überlassen, dazu sich ihrer bisherigen Röcke
zu bedienen und die Hose darunter zu be-
lassen. Die Dienststellenvorsteher sollen für
einen geeigneten Raum zum Umkleiden der
weiblichen Schaffner sorgen. – Im Ber-
liner Hochbahnbetrieb tragen die im Fahr-
dienst beschäftigten Frauen schon seit län-
gerer Zeit kurze Hosen (sogenannte geteilte
Röcke), was sich gut bewährt hat, da es
verhindert, daß die Frauen durch weite,
flatternde Kleidung in Gefahr geraten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (16. Juli 2016). 16. Juli 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cpxg