3. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. November 1916

Das Solinger Bekleidungsgeschäft C. Artmeier wirbt trotz des eingeführten Bezugsscheinsystems weiter für sein Unternehmen. Es weist die potentiellen Kunden aber daraufhin, dass sie zum Kleidungskauf einen behördlich abgestempelten Bezugsschein benötigen.

   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Einkauf in meinem grossen Spezialgeschäft nach
wie vor die denkbar grössten Vorteile bietet. Hier
sind, durch frühzeitig wahrgenommene Einkaufsgelegen-
heiten, die Auswahl und Warenbeschaffenheit erstklassig
und die Preise billig.
   Die vorgeschriebenen Bezugsscheine bieten kein Hin-
dernis. Sie müssen aber für jeden Gegenstand einen von
der Behörde der Wohngemeinde abgestempelten Bezugs-
schein haben, lassen Sie sich denselben also frühzeitig
ausstellen und abstempeln, Sie können dann kaufen wo
es ihnen beliebt, wo Ihnen die grössten Vorteile geboten
werden.
C. Artmeier Solingen,
                   Kaiserstr. 178/180.
   Das grösste Haus für Herren- und Knaben-Kleidung.


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