Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen von 30.6.1916
Lebensmittelversorgung im Kreis Mettmann.
Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches
Vohwinkel, 30. Juni. Der Landrat hat im In-
teresse der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung des
Kreises Mettmann angeordnet, daß diejenigen Land-
wirte im Kreise Mettmann, die ihre Viehbestände
zu vermindern beabsichtigen oder die bisherige mit Vieh-
haltung verbundene Wirtschaft in eine sogenannte vieh-
lose Wirtschaft umzuwandeln gedenken, ihr Vorhaben
vor der Ausführung dem Landrat anzumelden haben.
– Die Ausfuhr von Frühkartoffeln aus dem
Kreise Mettmann ist nur auf Grund besonderer schrift-
lich erteilter Erlaubnis des Landrats zulässig. Als
Frühkartoffeln gelten Kartoffeln, die vor dem 15. August
1916 geerntet werden. Zuwiderhandlungen sind mit
Strafe bedroht.
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Kreisarchiv Mettmann (30. Juni 2016). 30. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cpw7